Das Thema Kassenführung wird nach unserem jetzigen Kenntnisstand bei bargeldintensiven Betrieben bei zukünftigen Betriebsprüfungen sowie bei unangekündigten Kassennachschauen, die ab dem 1. Januar 2018 eingeführt werden, einen Schwerpunkt bilden. In Deutschland besteht weiterhin keine Registrierkassenpflicht, d.h. es kann auch die sogenannte offene Ladenkasse eingesetzt werden. Wird seit dem 1. Januar 2017 eine elektronische Registrierkassen eingesetzt, muss diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und mit einer Datenhaltung (auslesbarem Speicher) ausgestattet sein. Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen dar, wie die Kasse zu führen ist, damit Sie unnötige Steuerzahlungen aufgrund Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen vermeiden.

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