A. Rechtliche Änderungen
Degressive Abschreibung für bewegliche Anlagegüter
Bewegliche Anlagegüter, z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung, können bei Anschaffung ab
1. Juli 2025 mit bis zu 30 v.H. degressiv abgeschrieben werden. Der gleichbleibende Abschreibungssatz wird jeweils auf den Restbuchwert zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs angewendet. Dadurch sind die Abschreibungsbeträge zu Beginn der Nutzungsdauer höher als bei der linearen Abschreibung mit gleichbleibenden Abschreibungsbeträgen. Diese degressive Abschreibung soll für Investitionen bis 31. Dezember 2027 möglich sein.
BHB Hinweise Juli 2025 (PDF Download)